Diese Untersuchung muss im Rahmen der U3 in den ersten 6 Lebenswochen Ihres Kindes durchgeführt werden, bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Ultraschalluntersuchung (Baby-Hüftvorsorge) der Säuglingshüfte per:

E-Mail Termin-Vereinbarung: orthopaedie-hh-ost@t-online.de

oder über die:

Onlineterminvergabe: Doctolib.de

Nach dem 56. Lebenstag (8.Woche) wird diese Vorsorgeleistung nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Sie wird dann von uns als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) direkt mit Ihnen abgerechnet  (Gebühr 45,- € GOÄ Pos. 413).