Die ärztliche Osteopathie stellt eine alternative Therapie zur herkömmlichen orthopädischen Schulmedizin dar. Es handelt sich um eine Therapie des Bewegungsapparats unter Berücksichtigung eines ganzheitlichen Ansatzes. Man unterscheidet bei der ärztlichen Osteopathie verschiedene Gebiete, die ursächlich für Störungen im Bewegungsapparat verantwortlich sein können und in die Therapie eingebunden werden: Parietale Osteopathie; Viszerale Osteopathie; Kranio-Mandibuläre Dysfunktion; Kranio-Sakrale-Therapie.
Auf die Analyse von Funktionsstörungen im Bewegungsapparat folgt eine gezielte Therapie dieser Funktionsstörungen und mit dem Ziel, die Selbstheilung des Menschen zu fördern.
Ergänzt wird die Osteopathie mit dazu komplementären Methoden, wie z.B. die Atlas-Therapie nach Arlén und Akupunktur/Akupressur.
Die Osteopathie findet Anwendung bei folgenden Funktionsstörungen:
-Rezidivierende und persistierende Schmerzen im Bewegungsapparat
-Kopfschmerzen
-Schwindel
Bei Säuglingen wird die Osteopathie mit der Atlas-Therapie nach Arlén kombiniert und kommt bei Schädelabflachungen durch einseitige Kopfhaltung (KISS-Syndrom= Kopfgelenk-Induzierte-Symmetrie-Störung und TAS=Tonus-Asymmetrie-Störung), insbesondere nach Kaiserschnitt- und Saugglocken-Entbindungen zur Anwendung.
Hierbei verzichten wir auf Röntgen-Untersuchungen der Kopfgelenke!
Die Therapie selbst geschieht ausschließlich mit den Händen.
Wir weisen höchste Ausbildungsstandards als geprüfter Ärztlicher Osteopath mit der Bezeichnung M.DO. ( Medical Doctor of Medicin) der Deutschen Gesellschaft für Chirotherapie und Osteopathie (DGCO), sowie als geprüfter Atlas-Therapeut und Manuelle Medizin bei Kindern (ÄMKA = Ärztegesellschaft für Manuelle Kinderbehandlung und Atlastherapie e.V. ) auf.
Da die hier beschriebene Behandlungsmethode ein modernes komplementärmedizinisches Therapieverfahren ist, wird die Osteopathie von den gesetzlichen Krankenkassen nur zum Teil vergütet. Die privaten Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel. Ärzte rechnen die osteopathischen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.